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Bei Bootscharter-NRW können Sie, Sportboote, Motorboote, Boote, und Segelboote mieten/chartern und unvergessliche Tage auf dem Wasser erleben.

 

Boote Kaution Endreinigung Stunde HS Tag HS Wochenende HS  Woche
NS Tag NS Wochenende  NS Woche
     1000,- €
 
   
     
Invictus 200 FX  1000,- €              60,- €   295,- € 510,- €  880,- €      
Four Winns 190 RS   1000,- €              60,-€
  295,- € 510,- € 880,- €      
Sea Ray  19 SPX     1000,- €  
             60,- €   270,- € 490,- € 855,- €  
 
Sea Ray 19 SPX 1000,- €               60,- €   270,- 490,- € 855,- €      

      Sea Ray 190 Sport

   1000,- € 
              60,- €    270,- € 490,- €
855,- €       
 
Sting 610 DC 1000,- €              60,- €     510,- € 880,- €      
Bavaria 38-3 Holiday      500,- €             60,- €   
  625,- €
1050,- €           595,- €   
 795,- €
 
   3500,- €             120,- €      990,- €
  1990,-
3750,- €  
     
   
            
   
    
  
    
  
Trailer           20,- €

          90,- €      
Skipper         120,- €
           300,- €
        500,- €      


 

       
       
Zeitraum        10 - 17 Uhr 
  Fr - So
  Mo - Mo
10 - 17 Uhr
 Fr - So       Mo - Mo   
Wakebord, Leine, Weste
       15,- €
   25,- €
   35,- €
     
Wassersk, Leine, Weste         15,- €     25,- €    35,- €      
Tubes, Leine, Weste         15,- €    25,- €    35,- €      
                   

  

Hauptsaison : von 01.05 - 30.09. Holen Sie sich Ihr persönliches Angebot.

Saison von April bis Oktober für die Motorboote.


Tagesmiete von 10 - 17 Uhr. Ab dem 15 Tage Charter ist der Trailer ohne Berechnung.

Die Vermietung unseres Jet-Ski ist nach einer erfolgten Sicherheitseinweisung möglich. Vorraussetzung ist der Sportbootführerschein Binnen. Die Sicherheitsausrüstung wird gestellt. . Die Preisangaben sind ohne Treibstoffkosten und Versicherung. Für die Zeit der Vermietung ist eine Barkaution in Höhe von € 1000,- zu zahlen

 

Preise beziehen sich bei der Bavaria 38 Sport mit Skipper ab Lemmer , bei der Sea Ray 185 ab Lemmer und Essen.

Für alle Fahrgebiete wird ein gültiger deutscher Sportbootführerschein für Binnen oder See bzw. Segelscheine mit Motorteil benötigt.   

 

Eine gründliche Einweisung erfolgt vor dem Verleih.

Alle Motorboote sind haftpflicht- und vollkaskoversichert und komplett ausgestattet.

 

Übergabe-Rückgabezeiten

 

Tag : 10:00 - 17:00 Uhr,  Wochenende : Fr - So 10 - 17 Uhr,  Woche : 7 Tage  So 10 uhr bis Sa 17 Uhr oder Sa 10 Uhr bis Fr 17 Uhr

Zustellung/Abholung je € 1,-/km

 

30% Anzahlung bei Vertragsabschluss, Restzahlung 3 Wochen vor Charterbeginn, Kautionszahlung: bar.

Alle Boote sind mit der kompletten Sicherheitsausrüstung ausgestattet

Versichert sind die Boote wie folgt:

Personen und Sachschäden 10 Mio

Vermögensschäden              500.000

 

Selbstbeteiligung                    3500,- €   bei Bavaria 38 Sport und Sea Ray 350,  1000,- € bei Sea Ray 185 Sport

 

Bei der Bavaria und Sea Ray 350 muß einen gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.

 

Bei nicht ausreichender Erfahrung oder Unsicherheit beim Umgang mit dem Boot halten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten.
 

Verpflichtungen des Mieters Voraussetzungen:

 

Der Mieter versichert, die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, die für die Durchführung des von ihm geplanten Törns erforderlich sind, zu besitzen und den Motorbootführerschein Binnen / See abhängig vom Fahrgebiet zu haben. Eine Kopie des Führerscheins ist bei Buchung dem Vertrag beizulegen sowie bei Übernahme des Schiffes im Original vorzulegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter die Verfügung über die Yacht zu verweigern, für den Fall, dass dieser nicht die vorausgesetzte Eignung gemäß der deutschen Binnenschifffahrts-, Seeschifffahrts- straßenordnung besitzt. In diesem Fall wird der Mietvertrag zum Nachteil des Mieters aufgekündigt. Der Mietpreis ist trotzdem fällig, es sein denn, der Vermieter findet einen Ersatzmieter. Dann wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 150,– Euro für die Bootsvermietung fällig. Benutzung: Der Mieter verpflichtet sich, dasBoot wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu handhaben. Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Mieter ist im Falle einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. An Deck besteht absolutes Rauchverbot. Der Mieter verpflichtet sich, das Rauchverbot an Deck einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, Haustiere nicht an Bord zu lassen. Der Mieter haftet für alle Schäden an Boot und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew verursacht werden, nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind und nicht von den Versicherungen reguliert werden. Der Mieter verpflichtet sich, nur die Höchstzahl an Personen, entsprechend der zulassung, an Bord zu nehmen, das Boot nur zu Vergnügungsfahrten zu benutzen und keine Wettfahrten mit ihr durchzuführen. Der Mieter wird andere Yachten nur im Notfall schleppen und das Boot nur im Notfall schleppen lassen und dies auch nur mit eigener Trosse, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. Weiter verpflichtet sich der Mieter, Grundberührungen dem Vermieter bei der Rückgabe der Yacht zu melden und bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse nicht mehr auszulaufen, bzw. den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen. Treten während der Mietperiode Schäden an dem Boot auf, so hat der Mieter den Vermieter sofort telefonisch zu informierten, um mit ihm die Zweckmäßigkeit der Reparatur abzustimmen. Der Mieter muss Reparaturen an Schäden, die während eines Törns auftreten, veranlassen, wenn die Besatzung gefährdet ist, die Seetüchtigkeit des Bootes beeinträchtigt ist, der Schaden größer werden kann oder die pünktliche Rückkehr gefährdet ist. Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet werden. Dabei sind die Personalien sowie Schiffstypen und die Namen aller Havariebeteiligten festzuhalten. Der Mieter fasst darüber einen kurzen schriftlichen Bericht mit Skizze ab, den alle Havariebeteiligten unterzeichen. Dieser Bericht wird bei der Rückkehr dem Vermieter übergeben. Erfüllt der Mieter diese Verpflichtung nicht, kann er für den Havarieschaden haftbar gemacht werden. Kosten für die Behebung von Verschleißschäden und nicht verschuldeter Schäden werden gegen Quittung vom Vermieter erstattet. Die ausgewechselten Teile sind dem Vermieter zu übergeben. Der Vermieter muss aber auch hier vor einer Reparatur unterrichtet werden. Alle anderen Schäden, sowie Aufwendungen für abhanden gekommene Ausrüstungsgegenstände trägt der Mieter, soweit nicht von einer Versicherung Ersatz geleistet wird. In solchen Fällen ist der Vermieter berechtigt, bei Rückgabe des Bootes die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten bzw. einen Vorschuss zu verlangen. Weitergehende Ersatzansprüche des Vermieters sind nicht ausgeschlossen, z.B. wenn eine Havarie oder vom Chartergast zu verantwortende, versteckte Mängel verschwiegen werden.

 

Lernen Sie bei uns Boot, Sportboot oder Jetski fahren

In Holland (Lemmer), Essen oder auf Trailer.

 


Bootscharter-NRW | info@bootscharter-nrw.de